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KI-Systeme & KI-Verordnung

Wenn Ihre Maschinen KI enthalten, lautet die Frage Ihrer Kunden (und irgendwann der Behörden): Ist das ein Hochrisiko-KI-System? Für Maschinenbauer ist die ehrliche Antwort meist nein — und Resilic ist darauf gebaut, genau das zu sagen, mit der Begründung dabei.

Erfassen Sie je Produkt jedes integrierte KI-System: Name, Zweck, Lieferant, Notizen — und zwei Fragen. Beide sind bewusst dreiwertig (ja / nein / nicht beantwortet); eine unbeantwortete Frage wird nie mit einem Standardwert belegt, denn das Urteil hängt an ihr:

  1. Übernimmt es eine Sicherheitsfunktion?
  2. Hat es ganz oder teilweise selbstlernendes (ML-)Verhalten?

Diese zwei Fragen spiegeln den engen Auslöser des Maschinen-Pfads: Nach Art. 6(1) der KI-Verordnung ist ein KI-System über diesen Pfad hochriskant, wenn es Sicherheitsbauteil (oder selbst das Produkt) unter gelisteter Harmonisierungsgesetzgebung der Union ist — die Maschinenverordnung ist gelistet — und einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterliegt. MVO Anhang I Teil A Nummern 5–6 (Sicherheitsbauteile / Maschinen mit selbstlernendem Verhalten) erzwingen für Maschinen diesen Weg über die notifizierte Stelle.

Die Einstufung wird beim Lesen abgeleitet — nie gespeichert — sodass eine Logik- oder Textkorrektur nie ein veraltetes Urteil hinterlässt. Jedes Ergebnis zeigt einen nummerierten, zitierten Entscheidungspfad:

  • Nicht im Anwendungsbereich (Maschinen-Pfad) — keine Sicherheitsfunktion, der Art.-6(1)-Auslöser ist nicht erfüllt. Das Ergebnis weist darauf hin, dass Anhang III der KI-Verordnung (eigenständige Hochrisiko-Anwendungskontexte) eine separate Prüfung außerhalb dieses Klassifikators ist.
  • Nicht im Anwendungsbereich — MVO-Pfad prüfen — eine Sicherheitsfunktion ohne selbstlernendes Verhalten liegt außerhalb der zwingenden Notifizierte-Stelle-Kategorie der Nummern 5–6, der einschlägige MVO-Konformitätsweg ist aber eigenständig zu prüfen. Das Urteil sagt das, statt Gewissheit vorzutäuschen.
  • Hochrisiko-KI (Maschinen-Pfad) — Sicherheitsfunktion und selbstlernendes Verhalten: Konformitätsbewertung durch Dritte nach MVO Anhang I Teil A Nummern 5–6, damit hochriskant nach Art. 6(1). Anbieterpflichten gelten für produktintegrierte Hochrisiko-KI ab dem 2. Aug 2028.
  • Unvollständig — eine Frage ist unbeantwortet; das Urteil benennt genau welche.

Die meiste Maschinenbauer-KI — vorausschauende Wartung, nicht sicherheitsrelevante Bildverarbeitungs-QS, Prozessoptimierung — ist nicht hochriskant, und „Sie liegen vermutlich außerhalb des Anwendungsbereichs, und zwar deshalb“ ist die Antwort, die Resilic gibt, wenn die Fakten sie tragen. Jedes Urteil trägt dieselbe Grenzaussage: Dies ist eine Readiness-Scope-Einstufung auf Basis Ihrer Antworten. Resilic ist keine notifizierte Stelle, zertifiziert nicht, und ein Urteil hier ist keine Konformitätsfeststellung.