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Sonderprodukte & Projekte

Viele Hersteller liefern nicht in Serie, sondern je Auftrag eine oder wenige Einheiten: eine Palettieranlage für Kunde X, eine Prüfzelle für Kunde Y. Resilic führt solche Lieferungen als Sonderprodukte — im selben Register wie Serienprodukte, mit denselben Versionen, SBOMs und Installationen, aber mit den Angaben, in denen Sie denken: Auftragsnummer, Kunde, Übergabedatum und die Plattform, von der die Anlage abgeleitet ist.

  • Serienprodukt: wiederholt nach einer Spezifikation gebaut („VL-500 Verpackungslinie“). Versionen sind Ihre Software-/Konfigurationsstände, Installationen die Maschinen im Feld.
  • Sonderprodukt: nach der Spezifikation eines Kunden gebaut, eine oder wenige Einheiten („VL-500 Kunde X, Auftrag 2026-0471“). Ein Sonderprodukt ist eine gelieferte Einheit: Produkt, As-built-Version und Installation entstehen in einem Schritt.

Die Unterscheidung ist Produktvokabular, keine Rechtsfolge. Der CRA kennt keine Serien-Schwelle: Ein nach Kundenspezifikation gebautes Produkt mit digitalen Elementen wird mit der Übergabe in Verkehr gebracht und trägt die vollen Herstellerpflichten — eigene technische Dokumentation, eigene SBOM, eigener Konformitätsweg, eigener Unterstützungszeitraum, eigener Artikel-14-Meldeweg. Die Maschinenverordnung gilt ebenso je Maschine. Resilic leitet daraus keine Erleichterung ab und zeigt auch keine an.

Im Produktregister Neues Produkt wählen und die Produktart auf Sonderprodukt stellen. Zusätzlich zu Name und Hersteller erfassen Sie:

  • Auftragsnummer — Ihre kaufmännische Referenz; sie wird auch als Versionsbezeichnung der As-built-Version verwendet, wenn Sie keine andere angeben.
  • Kunde und Standort — wählen Sie einen bestehenden Kunden und einen seiner Standorte, damit dieselben Kunden- und Standortdatensätze über Produkte und Installationen hinweg wiederverwendet werden. Ein Name, den es noch nicht gibt, wird nur angelegt, wenn Sie in der Liste Neuen Kunden anlegen (bzw. Neuen Standort anlegen) wählen; ein unbestätigter Name hält das Formular an, damit ein Tippfehler keinen zweiten Kunden erzeugt. Mit Standort entsteht die Installation direkt mit.
  • Übergabedatum — der Tag, an dem Sie das Produkt dem Kunden übergeben. Das ist das Inverkehrbringen (CRA Art. 3 Nr. 22): der Bezugspunkt für den Unterstützungszeitraum und für die Frage, ob eine spätere Nachrüstung eine wesentliche Änderung ist. Resilic setzt den Unterstützungszeitraum nicht automatisch — Sie legen ihn wie bei jedem Produkt fest und begründen ihn.
  • Plattform — das Serienprodukt, von dem die Anlage abgeleitet ist. Rolle, Produktfamilie, CRA-Klassifizierung und die Angaben zum Unterstützungszeitraum werden als unsignierte Entwürfe übernommen; Sie prüfen und signieren sie für dieses Produkt. Die aktuelle SBOM der Plattform kann als Ausgangsstückliste übernommen werden (voreingestellt, abwählbar): Sie wird kopiert und als von der Plattform übernommen gekennzeichnet — Schwachstellen werden darüber sofort korreliert, aber sie ist keine As-built-SBOM. Die As-built-SBOM der gelieferten Anlage bleibt die maßgebliche Stückliste: Laden Sie sie hoch oder stellen Sie sie aus Komponenten zusammen; sie ersetzt die Kopie.

Die Produktart lässt sich später auf der Produktseite unter Produktart ändern; beim Wechsel zurück auf Serienprodukt werden die Projektangaben gelöscht.

Für die Produktgrenze Ihres Plans zählt ein Sonderprodukt mit Plattform nicht — es ist eine gelieferte Anlage dieser Plattform. Sonderprodukte ohne Plattform zählen wie Serienprodukte; siehe Pläne und Testphase.

Projekte (Menü „Überwachen“) zeigt alle Sonderprodukte nach Kunde gruppiert: Auftrag, Produkt, Plattform, Übergabe und Support-Status. Es ist eine Ansicht über das Produktregister, kein zweiter Datenbestand — ein Klick öffnet das Produkt, wo SBOM, Schwachstellen, Dokumentation und Meldungen liegen. Sonderprodukte ohne Kunden stehen am Ende in einer eigenen Gruppe.

  • Schwachstellen werden je Produkt über dessen eigene SBOM korreliert. Eine Schwachstelle in einer Plattform-Komponente erscheint bei jeder Anlage, deren As-built-SBOM diese Komponente enthält. Auf der Seite der Plattform steht, für wie viele Sonderprodukte sie Plattform ist; bei offenen Treffern erinnert ein Hinweis daran, die abgeleiteten Sonderprodukte zu prüfen. Es wird nichts automatisch übertragen — Sie entscheiden je Anlage.
  • Technische Dokumentation, Sicherheitspass, Evidenzpaket und Artikel-14-Meldungen gehören zum Produkt — also zur gelieferten Anlage.
  • Der CRA-Copilot kennt die Produktart und beantwortet Fragen zu Sonderprodukten im Rahmen der Orientierungshilfe; die Bewertung bleibt Teil Ihres Konformitätsprozesses.

Praxisfall: Bestandsschutz für Altmaschinen? Was der CRA für bereits ausgelieferte Maschinen verlangt – das Übergabedatum als Inverkehrbringen, Artikel 69 und was beim Retrofit umstritten ist.